Immobilienwert-Gutachten vom Sachverständigen

Stellen Sie sich auch oft die Frage was ist Ihre Immobilie wirklich wert? Wir ermitteln für Sie den Marktwert auf neutraler Basis - unbefangen, unparteiisch und unabhängig! eine Immobilienbewertung in einem Immobiliengutachten hilft Ihnen bei Gericht, Trennung, Scheidung, Finanzamt oder Bankgesprächen weiter.

 

Unsere langjährige Erfahrung in allen Bereichen der Architektur macht uns zu Ihrem kompetenten Partner!
Mein Name ist Helmut Kraus. Seit 25 Jahren beschäftige ich mich sehr erfolgreich im Immobiliensektor mit der Planung, Realisierung und Bewertung von Gebäuden. Meine langjährige Erfahrung bei der Entwicklung und Durchführung von Projekten geben mir die Sicherheit Kosten und Renditeüberlegungen genau durchzuführen und zu einem marktgerechten Wert zu kommen. 

Ihr Dipl. Ing. FH Helmut Kraus, Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

 

Kontakt & Information zu Herr Helmut Kraus

 

Warum sollen Sie Ihre Immobilie bewerten lassen?

 

Es gibt viele Gründe, die Wichtigsten haben wir hier für Sie zusammengestellt. Sie haben als Käufer und Verkäufer viele Vorteile, wenn Sie den reelen Objektwert kennen:

 

  • der Marktwert stellt eine gute Verhandlungsbasis da
  • der Kaufpreis entspricht dem reelen Immobilienwert
  • Sie können die Preisverhandlungen fair gestalten
  • sichtbare Mängel werden in der Wertermittlung erfasst
  • für Finanzierungen und Kreditnahmen ist die Immobilienbewertung eine wichtige Grundlage
  • Ihre Finanzierungsanfrage wird von den Banken schneller bearbeitet
  • bei Erbschaft, Abfindung und Scheidung haben Sie eine qualifizierte Grundlage

Wir gestalten die Marktwertermittlung auf neutraler Basis - unbefangen, unparteiisch und unabhängig!

 

Was ist eine Immobilienbewertung?

 

Ihre Immobilie wird auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen marktgerecht und detailgenau bewertet.

 

 

Für wen erstellen wir eine Immobilienbewertung?

 

 

  • Privatpersonen
  • Gewerbetreibende
  • Unternehmen
  • Ämter und Gerichte
  • Versicherungen
  • Banken

 

 

Welche Objekte können bewertet werden?

 

 

  • unbebaute und bebaute Grundstücke
  • Ein- und Mehrfamilienhäuser
  • Doppel- und Reihenhäuser
  • Villen
  • Wohnungseigentum
  • Alt- und Neubauten
  • Gewerbe- und Industrieobjekte
  • Haupt- und Nebengebäude
  • Rechte und Belastungen

 

 

Zu welchem Zweck erstellen wir Ihr Gutachten?

 

  • Kauf und Verkauf von Grundstücken und Immobilien
  • Rechten und Lasten an Grundstücken
  • Erbschaft
  • Ehescheidung
  • Vormundsangelegenheiten
  • Beleihung
  • Versicherung
  • Bilanzierung

 

Ihr Dipl.Ing. FH Helmut Kraus    
Sachverständiger für Immobilienwertermittlung

 

 

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