Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Mieter eine Besichtigung einer Wohnung oder eines Hauses verweigern mag. Sei es, dass in der Coronazeit eine Ansteckung vermieden werden soll oder die Suche nach einem Nachmieter nach Kündigung erschwert wird.
Pauschal ist zu sagen: Jede Immobillie ist verkäuflich , wenn die Beteiligten wissen, wie herausfordernde Situationen zu meistern sind.
Analog einer gerichtlichen Versteigerung, bei der im Regelfall eine Innenbesichtigung einer Wohnung bzw. des Hauses vor der Versteigerung nicht möglich ist, stellt sich für einen Immobilienmakler manchmal die Herausforderung seitens eines Immobilieneigentümers, ob ein „normaler“ Verkauf auch ohne Innenbesichtigung möglich ist.
Kunden der Happy Immo GmbH in Unterhaching können diese Frage mit einem klaren „JA“ beantworten. Gelegentlich erhalten wir einen Verkaufsauftrag, bei dem der Mieter oder Bewohner einer Wohnung oder eines Hauses die Besichtigung vor Ort, konkret: eine Innenbesichtigung verweigert. Es ist zwar nicht einfach, aber möglich und die Happy Immo GmbH hat nachweislich Erfahrung im Verkauf von Immobilien, bei denen der Mieter weder den Vermieter noch Interessenten in die Wohnung lässt.
Das Besichtigungsrecht für Kaufinteressenten und den Immobilieneigentümer zur Überprüfung des Zustands der Immobilien ist meist im Mietvertrag vereinbart. Selbst Mietervereine sehen eine klare Pflicht für den Mieter, den Interessenten mindestens 3 mal im Monat eine Besichtigung zu ermöglichen. Und dies üblicherweise in den Abendstunden unter der Woche bzw. am Samstag und natürlich jeweils nur nach entsprechender rechtzeitiger Ankündigung und Terminabsprache unter Berücksichtigung der persönlichen Belange des Mieters (z.B. Schichtarbeiter, Wochenendheimfahrer, kleine Kinder usw.).
Manche Mieter verweigern dem Hauseigentümer eine Außen- und Innen-Besichtigung (z.B. durch Verbauung des Gartens bei einem Reihenhaus) der Immobilie für kaufwillige Interessenten. Sei es, um eigene Verkaufspreisvorstellungen durchzusetzen oder schlichtweg, um den Verkauf der Immobilie zu blockieren. Teilweise können auch Angst vor Eigenbedarfskündigung oder Mieterhöhungen durch den künftigen Eigentümer die Ursache sein.
Ein Schadenersatz für diese Verweigerungshaltung kann dem Mieter drohen. Jedoch wird nicht jede Klage Erfolg versprechen. Beispielsweise bei einem sozial schwachen Mieter ist wohl kaum etwas zu holen. Das deutsche Recht entspricht in Härtefällen eher dem Mieter- als dem Vermieterinteresse.
Nein. Sie sind bei uns richtig für den Verkauf auch bei problematischen Mietern. Die Lösung ist– Verkauf an professionelle Investoren, die „wissen was Sache ist“. Gleichzeitig wird der Verkäufer vor Haftungen aus der fehlenden Besichtigung im Kaufvertrag absichert.
So funktioniert dies:
Saubere und klare Dokumentation der Immobilie
Ehrliche Beantwortung aller Baumängel und eventueller weiterer Probleme
komplette Schriftverkehrsdokumentation
Verkauf nicht an Immobilienlaien, sondern ausschließlich an Käufer mit profundem Mietrechtswissen und Immobilien Knowhow bzw. Kontakten zur guten Mietrechtsanwälten
Sie haben Fragen - gerne hören wir von Ihnen am Telefon 089 6494870 oder mail an info@happy-immo.de
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