Katasteramt – Wissenswerte Tipps über den Immobilienübergang vom Verkäufer zum Käufer

 

Das Katasteramt – auch Vermessungsamt oder Amt für Bodenmanagement genannt –  ist eine staatliche oder kommunale Behörde, welche Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens für Grundstücke oder Straßen wahrnimmt. Im Katasteramt sind sämtliche Flurstücke  (ein Flurstück oder eine Parzelle ist in Deutschland ein amtlich vermessener und in der Regel örtlich vermarkter Teil der Erdoberfläche) eines bestimmten Bezirks (Stadtteil, Gemeinde) aufgelistet.

Sämtliche topografischen Daten sind in einem beschreibenden Teil – dem sogenannten Liegenschaftsbuch und in den Liegenschaftskarten  aufgeführt: Größe, Aufteilung, Art der Nutzung, geometrische Lage sowie Boden- und Oberflächenbeschaffenheit. Zudem sind der im Grundbuch eingetragene Eigentümer des Grundstücks, sowie die Grundbuchblattnummer im Katasteramt eingetragen.

Das Katasteramt – was steckt dahinter?  

Zuständigkeit

 In Bayern gibt es für jeden Bezirk ein eigenes Katasteramt, welches die jeweiligen Flurstücke betreut z.B.:

Eine vollständige Liste sämtlicher Katasterämter finden Sie unter: http://katasteramt.org/katasteramt/119-bayern.html

 

Immobilieneigentümer erhalten von dem jeweilig zuständigen Katasteramt:

  • Grundbuchauszug
  • Bebauungspläne für Neubauvorhaben 
  • Liegenschaftskarte (auch Flurkarte oder Lageplan genannt)
  • Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch (Eigentumsverzeichnis)
  • Gebühreninformationen und Bescheide (z.B. Vermessung nach Grundstücksteilung, Grenzermittlung, Katasterneuvermessung, Umlegungen usw.)

 

Wer erhält Einsicht in die Dokumente des Katasteramtes?

Ähnlich wie für die Einsicht ins Grundbuch gilt auch für das Automatisierte Liegenschaftsbuch, dass nur diejenigen Einsicht erhält, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann.
In die Digitale Flurkarte (http://stmfh.bayern.de) hingegen kann jeder einsehen.

Diese Karten geben Auskunft über:

  • die Grenzen und Nummern der Flurstück
  • die Gebäude einschließlich der Hausnummern
  • die Straßennamen und Flurnamen
  • die Ortsnamen
  • die Nutzungsarten des Bodens
  • Gewässer und ausgewählte topographische Informationen
  • die Verwaltungsgrenzen
  • die Katasterfestpunkte

Verhältnis zwischen Grundbuchamt und Katasteramt

Sind im Grundbuchamt die rechtlichen Angaben an einem Grundstück im Grundbuch aufgelistet, so finden sich im Katasteramt, auf Basis der (digitalen) Karten, die tatsächlichen Angaben zum Grundstück. Angaben über den Eigentümer übernimmt das Vermessungsamt aus den Dokumenten des Grundbuchamtes.  Es besteht ein permanenter Austausch von Informationen zwischen dem Grundbuchamt und dem Katasteramt. Somit wird jede Änderung die im Grundbuchamt vorgenommen wird – sei es nun eine neue Eintragung oder Löschung – direkt an das betreffende Katasteramt weitergegeben und umgekehrt.

 

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